Seit April 2000 besteht in Oberösterreich die Möglichkeit einer Anstellung von Pflegeeltern. Das Konzept wurde vom Verein Pflege- und Adoptiveltern OÖ. in enger Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt des Landes OÖ. und den Bezirksverwaltungsbehörden entwickelt.
Die Kosten für den laufenden Aufwand des Vereins sowie für sämtliche qualitätssichernden Maßnahmen 
trägt das Land OÖ., die Sozialhilfeverbände übernehmen die Gehaltskosten der angestellten Pflegeeltern.
Was bedeutet eine Anstellung als Pflegemutter/-vater?
Der Pflegeelternteil, der die Pflegekinder hauptsächlich betreut, hat die Möglichkeit, beim Verein
Pflege- und Adoptiveltern OÖ. angestellt und somit voll sozialversichert zu sein.
Die Anstellung erfolgt nicht für die Pflege des Kindes, sondern für sozialpädagogische Mehrleistungen, die der Qualitätssicherung dienen und im Dienstvertrag festgelegt sind. Das Pflegeverhältnis selbst wird nach wie vor von der Jugendwohlfahrt begleitet und beaufsichtigt.
Ziele der Anstellung
- Qualitätssicherung im Pflegeverhältnis
- Professionalisierung der sozialpädagogischen Tätigkeit der Pflegeeltern
- Sozialrechtliche Absicherung der Pflegeeltern
- Gesellschaftliche Aufwertung der Pflegeelternarbeit
Voraussetzungen für eine Anstellung
- Abgeschlossenes Basisseminar für Pflegeeltern
- Bestehendes Pflegeverhältnis im Rahmen der vollen Erziehung der Jugendwohlfahrt
- Anstellungsgespräch durch den Verein
- Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Sozialhilfeverbandes
Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis
Angestellte Pflegeeltern erhalten vom Verein Pflege- und Adoptiveltern OÖ. ein monatliches Gehalt und sind voll sozialversichert. Die Gehaltskosten tragen die Sozialhilfeverbände mittels Kostenersatz.
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Anstellung für |
Ausmaß |
Monatliches Gehalt (14 x) |
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1 Pflegekind |
7,6 Wochenstunden |
Brutto: € 370,60 Netto: € 314,76 |
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2 Pflegekinder |
11,4 Wochenstunden |
Brutto: € 555,90 Netto: € 472,13 |
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3 Pflegekinder |
15,2 Wochenstunden |
Brutto: € 741,20 Netto: € 629,28 |
Sie können neben der Anstellung als Pflegemutter/Pflegevater einer weiteren Beschäftigung nachgehen, sofern das Beschäftigungsausmaß insgesamt 50 Wochenstunden nicht überschreitet.
Mit der Anstellung sind im wesentlichen folgende Dienstverpflichtungen verbunden:
Übersicht über das Ausmaß der jährlichen Dienstverpflichtungen
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Anzahl der Pflegekinder |
Supervision |
Pflege- und Adoptivelterngruppen |
Weiterbildung |
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1 |
6 Einheiten |
15 Stunden (6 Treffen) |
12 Einheiten |
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2 |
8 Einheiten |
20 Stunden (8 Treffen) |
12 Einheiten |
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3 |
10 Einheiten |
25 Stunden (10 Treffen) |
12 Einheiten |
Dazu kommen mindestens einmal jährlich:
- Verlaufsbesprechung mit der zuständigen Jugendwohlfahrt und dem Verein
- Mitarbeitergespräch mit der zuständigen Diplomsozialarbeiterin im Verein
- Dienstbesprechung
- sowie Dokumentationsverpflichtungen.
Dauer der Anstellung als Pflegemutter/Pflegevater
Die Anstellung kann für maximal drei Pflegekinder bis zur Beendigung der Maßnahme durch die Jugendwohlfahrt erfolgen.
Das Dienstverhältnis kann gemäß Angestelltengesetz auch gelöst werden durch
- Kündigung durch einen der Vertragspartner unter Einhaltung der Kündigungsfrist
- Einvernehmliche Lösung
- Entlassung
Weitere Informationen: DSA Maria Aistleitner
Tel.: 0732 / 60 66 65 - 16
e-Mail: m.aistleitner@peae-ooe.at