Der Verein hat sich besonders dem Wohl von Kindern verschrieben, die infolge familiärer Krisensituationen vorübergehend nicht in ihren Familien leben können. Er bietet bereits seit 1990 qualifizierte Krisenpflegeplätze an und ist damit ein wichtiger Partner der öffentlichen Jugendwohlfahrt.
Die Kriseneinrichtungen des Vereins gewährleisten eine effiziente und auf die Bedürfnisse der Kinder und deren Eltern abgestimmte Betreuung für Kinder vom Säuglingsalter bis zum Ende des 12. Lebensjahres:
- Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr werden im Rahmen der Familiären Krisenpflege bei speziell ausgebildeten Krisenpflegefamilien betreut.
- Am Krisenpflegeplatz Mogli, einer Übergangswohngruppe mit familienähnlichen Strukturen, werden Kinder zwischen 3 und 12 Jahren aufgenommen.
Zielsetzungen und Leistungen der Krisenunterbringung
- Stabilisierung und Schutz des Kindes
In den meisten Fällen haben die betroffenen Kinder durch die vorangegangenen Erlebnisse psychische Beeinträchtigungen erlitten. Während der Krisenunterbringung soll eine Beruhigung und Stabilisierung des Kindes erreicht werden. Es ist sinnvoll, erst im Anschluss an eine Stabilisierungsphase und nach sorgfältiger Abklärung der Familiensituation eine Vermittlung in eine dauerhafte institutionelle Betreuungsform oder zu Pflegeeltern durchzuführen.
- Abklärung des Entwicklungsstandes des Kindes
Durch sorgfältige Beobachtungen im Betreuungsalltag und medizinische und psychodiagnostische Untersuchungen des Kindes werden Entwicklungsauffälligkeiten abgeklärt. Die Erfassung der besonderen Bedürfnisse des Kindes ermöglicht der zuweisenden Behörde eine fundierte Entscheidung über die weitere Unterbringungsform. Wenn möglich werden die Eltern oder sonstige Bezugspersonen, Kindergärtner/innen, Lehrer/innen und Therapeut/innen eingebunden.
- Gezielte Betreuung und Förderung des Kindes
Bei vielen Kindern sind entsprechende Fördermaßnahmen notwendig, um sie überhaupt erst in ein neues Lebensumfeld integrieren zu können. Während der Krisenunterbringung wird auf Grund der diagnostischen Abklärung der Bedarf von notwendigen therapeutischen Maßnahmen festgestellt, eingeleitet und durchgeführt.
- Abklärung der Familiensituation
Während des Aufenthalts in der Kriseneinrichtung kann eine Klärung der familiären Situation durch das zuständige Jugendamt erfolgen. Die zuweisende Behörde hat Zeit und den notwendigen Spielraum, um zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Rückkehr des Kindes in die Familie möglich ist und die Bedingungen für eine Rückführung zu erarbeiten.
- Entlastung und Unterstützung der Eltern
Die Krise kann als Chance zur Veränderung gesehen werden und soll eine Möglichkeit für die Eltern darstellen, ihre Situation zu ordnen. Die zeitlich begrenzte Unterbringung des Kindes entlastet die Familie, wodurch die Bearbeitung ihrer Problematik erleichtert oder überhaupt erst möglich wird. Der Zeitraum kann für eine Förderung und Verbesserung der familiären Ressourcen genutzt werden, sodass der Familie eine dauerhafte Bewältigung ihrer Probleme möglich wird und somit das Kind ohne weitere Hilfe bzw. mit ambulanten Unterstützungsmaßnahmen in der Familie aufwachsen kann.
- Besuchskontakte
Besuchskontakte mit den Eltern oder anderen vertrauten Bezugspersonen finden in den speziell dafür eingerichteten Besucherzimmern des Vereins bzw. in der Wohngruppe statt und werden vom Fachpersonal der Einrichtungen begleitet. Die Besuchskontakte können aber je nach Vereinbarung mit der Jugendwohlfahrt auch extern und unbegleitet stattfinden.
Rückführung zu den leiblichen Eltern
Ist eine Rückführung zu den leiblichen Eltern entschieden, werden die Kontakte zwischen Kind und Eltern allmählich erweitert. Dabei wird darauf hingearbeitet, dass die Eltern schrittweise in die Selbständigkeit und Eigenverantwortung entlassen werden, bis das Kind schließlich wieder in die eigene Familie übersiedelt.
Vorbereitung auf eine längerfristige Fremdunterbringung
Sollte sich im Laufe der Unterbringung herausstellen, dass eine Rückkehr in die Familie nicht mehr möglich ist, kann die zuweisende Behörde die Zeit der Betreuung in der Krisenpflege nützen, eine geeignete Form der Fremdunterbringung bei Pflegeeltern, in einem Kinderdorf oder einer sozialpädagogischen Einrichtung zu finden.
Das Kind wird in diesem Fall auf die Trennung von der Familie vorbereitet und auf dem Weg in die neue Lebenssituation begleitet. Dem Kind wird Raum und Zeit gegeben, Distanz zu seiner Situation zu gewinnen und die Trennung zu verarbeiten. In dieser Phase braucht es besonders viel Unterstützung, damit es sich für neue Beziehungen öffnen kann.
Die Anbahnung zu den neuen Bezugspersonen wird unter Einbindung aller Beteiligten (auch der leiblichen Eltern) gut vorbereitet. Um weiteren Traumatisierungen vorzubeugen ist ein sanfter Übergang, bei dem die Kontakte zur neuen Umgebung zunehmend intensiviert werden, notwendig.