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Fragen zur Anstellung
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Schul- und Heimbeihilfen für Pflegekinder
Laut Auskunft des oö. Landesschulrates ist es gängige Praxis, dass das Einkommen der Pflegeeltern für die Berechnung des Anspruches auf Heim- und /oder Schulbeihilfe nicht herangezogen wird.
Pflegeeltern sollen auf dem Antrag vermerken, welche Bezirksverwaltungsbehörde für die Unterbringung des Kindes zuständig ist (hilfreich ist auch der Name der zuständigen Sozialarbeiterin); der Landesschulrat holt sich dann bei der zuständigen Behörde die Informationen, die zur Errechnung des Anspruches notwendig sind.

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Impressum
Verein Pflege- und Adoptiveltern OÖ, A-4020 Linz, Stockhofstraße 9/1, Tel. 0732 / 60 66 65, e-Mail: office@peae-ooe.at