Schul- und Heimbeihilfen für Pflegekinder Laut Auskunft des oö. Landesschulrates ist es gängige Praxis, dass das Einkommen der Pflegeeltern für die Berechnung des Anspruches auf Heim- und /oder Schulbeihilfe nicht herangezogen wird. Pflegeeltern sollen auf dem Antrag vermerken, welche Bezirksverwaltungsbehörde für die Unterbringung des Kindes zuständig ist (hilfreich ist auch der Name der zuständigen Sozialarbeiterin); der Landesschulrat holt sich dann bei der zuständigen Behörde die Informationen, die zur Errechnung des Anspruches notwendig sind.