Adoption
Die Adoption ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Adoptiveltern und dem Kind, wobei der Vertrag von den Adoptiveltern und vom jeweiligen gesetzlichen Vertreter des Kindes unterzeichnet wird. Zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind entsteht ein Verhältnis, das dem zwischen leiblichen Eltern und ihren Kindern entspricht.
Wer kann adoptieren?
Adoptieren können Ehepaare oder Einzelpersonen. Bei einem unverheirateten Paar darf nur eine Person allein adoptieren, verheiratete Personen nur gemeinsam (Ausnahme: z. B. Adoption der leiblichen Kinder der Ehegatten).
Die Adoptivmutter muss das 28., der Adoptivvater das 30. Lebensjahr vollendet haben.
Der Altersunterschied muss mindestens 18 Jahre, soll höchstens 45 Jahre betragen und soll einem natürlichen Altersunterschied zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechen. Eine geringfügige Unterschreitung ist möglich, wenn bereits eine Eltern-Kind-Beziehung besteht.
Voraussetzungen für die Aufnahme eines Adoptivkindes
Für die Aufnahme eines Adoptivkindes sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- körperliche, geistige und psychische Eignung
- eine den Bedürfnissen des Adoptivkindes entsprechende Familiensituation
- kindgerechter und ausreichend vorhandener Wohnraum
- finanziell abgesicherte Lebensverhältnisse
- keine Verurteilung wegen Straftaten, die eine Gefahr für das Wohl des Kindes befürchten lassen
- Verlässlichkeit, Stabilität, Toleranz, guter Umgang mit Konflikten
- Sicherstellung der persönlichen und sozialen Entfaltung des Adoptivkindes
- Eignung der Adoptiveltern zur Förderung und sozialen Integration des Adoptivkindes
- fachliche Vorbereitung durch Seminarbesuche
Schritte zum Adoptivkind
Dieser Ablauf wurde vom Land Oberösterreich, Abteilung Jugendwohlfahrt, verbindlich festgelegt.
1. Erst- und Vorbereitungsgespräch
mit dem/der zuständigen Sozialarbeiter/in der örtlich zuständigen Jugendwohlfahrt. Hier erhalten Sie das Anmeldeformular für das Einführungsseminar für Pflege und Adoption.
2. Einführungsseminar für Pflege und Adoption
Inhalt: Information, Abklärung der eigenen Motivation, Überprüfung der eigenen Entscheidung. Anbieter ist der Verein Pflege- und Adoptiveltern OÖ. Mit der Teilnahmebestätigung melden Sie sich wieder bei der Jugendwohlfahrt.
3. Eignungsüberprüfung durch die Jugendwohlfahrt
Der/die Sozialarbeiter/in der Jugendwohlfahrt in Ihrem Bezirk muss Sie sehr gut kennen lernen, um Ihre Eignung als Adoptiveltern festzustellen. Dazu wird auch ein Gutachten eines/einer Psychologen/in der Landesregierung eingeholt. Nach festgestellter Eignung erhalten Sie das Anmeldeformular zum Basisseminar für Adoptiveltern.
4. Basisseminar für Adoptiveltern
Inhalt: konkrete Vorbereitung auf die Aufnahme eines Adoptivkindes. Anbieter ist der Verein Pflege- und Adoptiveltern OÖ. Mit der Teilnahmebestätigung melden Sie sich wieder bei der Jugendwohlfahrt.
5. Vermittlung
Die Jugendwohlfahrt kontaktiert Sie, wenn ein Adoptivkind in Ihre Familie vermittelt werden soll. Dabei wird auf Ihre Vorstellungen als Adoptiveltern und auf besondere Interessen, Eigenheiten sowie Probleme und eventuelle Defizite des Kindes sowie auf seine sprachliche, religiöse und kulturelle Zugehörigkeit Bedacht genommen. Die Vermittlung muss sich an den Bedürfnissen des Adoptivkindes orientieren und dem Wohl des Kindes dienen.
Besonderheit Auslandsadoption
Bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Vermittlung eines österreichischen Kindes.
Was die Zuständigkeit bei der Vermittlung betrifft, ist zwischen Ländern, die das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert haben, und solchen, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind, zu unterscheiden.
Unter diesem Haager Übereinkommen versteht man das "Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption". Dem Übereinkommen sind bereits viele europäische, südamerikanische und asiatische Länder beigetreten, um Kindern mit entsprechenden Maßnahmen zum Wohl des Kindes und unter Wahrung seiner Grundrechte die Möglichkeit einer dauerhaften, liebevollen Familie zu geben. Die Entführung und der Verkauf von Kindern, also der Handel mit Kindern soll dadurch verhindert werden.
Hat ein Land das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert, ist grundsätzlich das Amt der OÖ. Landesregierung für die Vermittlung zuständig. Auch in den übrigen Fällen steht Ihnen diese Stelle mit Informationen über weitere Vorgehensweisen und seriös arbeitende, legale Institutionen zur Seite.