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Wie werden wir Krisenpflegeeltern?

Krisenpflegeeltern
Die Unterbringung von Kindern in Krisenpflegefamilien ist eine Form der Heimunterbringung nach § 30 des Oö. JWG1991. Krisenpflegeeltern sind demnach keine Pflegeeltern und brauchen daher auch keine Pflegebewilligung. Sie werden für jedes  Krisenpflegekind mit einem Viertel eines Erziehergehaltes angestellt, sie betreuen aber, wie Pflegeeltern, die Kinder im eigenen Heim. Die einzelnen Krisenunterbringungen sind für einen maximalen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt.

Voraussetzungen für die Aufnahme von Krisenpflegekindern
Für die Aufnahme von Krisenpflegekindern sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Sie müssen das Mindestalter von 28 Jahren erreicht haben und Erfahrungen mit eigenen Kindern haben,  oder aber Sie können berufliche Erfahrungen mit Kindern vorweisen.
  • Sie haben eine den Bedürfnissen des Krisenpflegekindes entsprechende Familiensituation und Ihr jüngstes Kind hat das 3. Lebensjahr bereits vollendet.
  • Sie sind körperlich, geistig und psychisch geeignet.
  • Ihre Strafregisterauszüge weisen keine Verurteilungen wegen Straftaten auf, die eine Gefahr für das Wohl des Kindes befürchten lassen.
  • Sie sind verlässlich, stabil, tolerant, flexibel und pflegen einen guten Umgang mit Konflikten.
  • Sie sind dazu geeignet, die persönliche und soziale Entfaltung des Krisenpflegekindes zu gewährleisten.
  • Sie haben genügend und einen kindgerechten Wohnraum.
  • Ihre Lebensverhältnisse sind finanziell abgesichert.
  • Ein Elternteil ist ganz bei der Familie zu Hause.
  • Sie haben den Führerschein und einen PKW.
  • Ihre gesamte Familie ist mit der Arbeit als Krisenpflegefamilie einverstanden.
  • Sie und ihr Partner absolvieren die Ausbildung zur Krisenpflegefamilie.

Krisenpflegeeltern erfüllen einen öffentlichen Auftrag. Sie müssen daher auch bereit sein, eng mit den Sozialarbeiter/innen des Vereines zusammenzuarbeiten und ihnen einen Einblick in Ihr Familienleben zu gewähren.

Schritte zur Arbeit als Krisenpflegefamilie

1. Bewerbungsverfahren

Sie werden nach Einlangen ihrer Bewerbungsunterlagen, eines Lebenslaufes von Ihnen und Ihrem Partner, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.
Sollten Sie auf Grund Ihrer Bewerbung und des Gespräches in die engere Auswahl kommen, werden Sozialarbeiter/innen der Familiären Krisenpflege einen Hausbesuch bei Ihnen durchführen, wobei mit allen im Haushalt lebenden Personen ein Gespräch geführt wird.
Bei diesem Hausbesuch werden auch die Wohnverhältnisse überprüft.
Im Anschluss daran wird ein Termin mit der Psychologin des Vereins vereinbart. In einem persönlichen Gespräch, welches eine psychologische Testbatterie beinhaltet, werden weitere für den Pflegeberuf relevante Inhalte erhoben.
Der Nachweis eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses (der die körperliche Eignung für den Beruf aufweist) und eines Strafregisterauszuges ist von beiden Elternteilen vorzuweisen.

2. Ausbildung zur Krisenpflegefamilie
Die Ausbildung umfasst ca. 85 Unterrichtseinheiten und erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 5 Monaten, mit jeweils einem Blockseminar pro Monat und einigen Einzelseminaren.
Die Ausbildung findet vorwiegend an Wochentagen (Donnerstag und Freitag) und an Abenden statt.
Sie müssen während der Ausbildung einen Erste-Hilfe-Kurs speziell für Säuglinge und Kleinkinder absolvieren, diesen können Sie in Ihrem Heimatwohnort besuchen.

3. Vermittlung
Die Jugendwohlfahrt nimmt bei Bedarf mit der/dem Sozialarbeiter/in des Vereins Kontakt auf. Diese/r fragt auf der Grundlage der konkreten Situation des Kindes bei Ihnen an, Sie entscheiden, ob Sie die konkrete Betreuung übernehmen können. Die Aufnahme erfolgt dann meist sehr schnell, innerhalb weniger Tage oder Stunden.

4. Anstellung
Der überwiegend betreuende Krisenpflegeelternteil wird pro Kind für 9,5 Wochenstunden angestellt und ist somit voll sozial- und pensionsversichert. Für die Pflege erhalten sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe des monatlichen Pflegegeldes. Auch in Zeiten in denen sie kein Kind betreuen, sind sie knapp über der Geringfügigkeitsgrenze angestellt und somit voll sozialversichert.

5.Finanzierung
Die Finanzierung der Familiären Krisenpflege erfolgt durch Tagsätze, die der Verein mit der zuweisenden Behörde abrechnet. Der Tagsatz deckt alle Kosten, die mit der Unterbringung des Kindes in der Krisenpflegefamilie verbunden sind.

Information: DBP Gudrun Schwarz
Tel.: 0732 / 60 66 65 – 17
e: Mail: g.schwarz@peae-ooe.at

 


   
 
Impressum
Verein Pflege- und Adoptiveltern OÖ, A-4020 Linz, Stockhofstraße 9/1, Tel. 0732 / 60 66 65, e-Mail: office@peae-ooe.at