Pflegeeltern
Pflegeeltern im Sinne des Gesetzes sind Personen, welche die Pflege und Erziehung eines Kindes ganz oder teilweise besorgen und zu denen eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern nahe kommende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll. Wer ein fremdes Kind unter 16 Jahren in Pflege nehmen will, braucht dafür eine Pflegebewilligung der Jugendwohlfahrt.
Bewerbung um ein Pflegekind
Für Bewerbungen um ein Pflegekind ist die Jugendwohlfahrt jener Bezirkshauptmannschaft bzw. jenes Magistrates zuständig, in deren Sprengel/Bezirk die Pflegewerber/innen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Jugendwohlfahrt überprüft, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Pflegekindes vorliegen. Durch verpflichtende Seminarbesuche bereiten sich Pflegewerber/innen auf ihre Aufgabe, auf das Zusammenleben mit einem Pflegekind vor.
Voraussetzungen für die Aufnahme von Pflegekindern
Für die Aufnahme eines Pflegekindes sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- körperliche, geistige und psychische Eignung
- eine den Bedürfnissen des Pflegekindes entsprechende Familiensituation (Anzahl und Alter der eigenen Kinder)
- kindgerechter und ausreichend vorhandener Wohnraum
- finanziell abgesicherte Lebensverhältnisse
- der Altersunterschied zwischen Pflegeeltern und Pflegekind entspricht dem natürlichen Altersunterschied zwischen leiblichen Eltern und Kindern
- keine Verurteilung wegen Straftaten, die eine Gefahr für das Wohl des Kindes befürchten lassen
- Verlässlichkeit, Stabilität, Toleranz, guter Umgang mit Konflikten, Flexibilität
- Sicherstellung der persönlichen und sozialen Entfaltung des Pflegekindes
- Eignung der Pflegeeltern zur Förderung und sozialen Integration des Pflegekindes
- fachliche Vorbereitung durch Seminarbesuche
Pflegefamilien erfüllen einen öffentlichen Auftrag. Sie müssen daher auch bereit sein, mit der Jugendwohlfahrt zusammenzuarbeiten und ihr einen Einblick in ihr Familienleben zu gewähren.
Schritte zum Pflegekind
Dieser Ablauf wurde vom Land Oberösterreich, Abteilung Jugendwohlfahrt, verbindlich festgelegt.
1. Erst- und Vorbereitungsgespräch
mit dem/der zuständigen Sozialarbeiter/in der örtlich zuständigen Jugendwohlfahrt. Hier erhalten Sie das Anmeldeformular für das Einführungsseminar für Pflege und Adoption.
2. Einführungsseminar für Pflege und Adoption
Inhalt: Information, Abklärung der eigenen Motivation, Überprüfung der eigenen Entscheidung. Anbieter ist der Verein Pflege- und Adoptiveltern OÖ. Mit der Teilnahmebestätigung melden Sie sich wieder bei der Jugendwohlfahrt.
3. Eignungsüberprüfung durch die Jugendwohlfahrt
Der/die Sozialarbeiter/in der Jugendwohlfahrt in Ihrem Bezirk muss Sie sehr gut kennen lernen, um Ihre Eignung für die Aufgabe als Pflegeeltern festzustellen und Ihnen ein passendes Pflegekind zu vermitteln. Nach festgestellter Eignung erhalten Sie das Anmeldeformular zum Basisseminar für Pflegeeltern.
4. Basisseminar für Pflegeeltern
Inhalt: konkrete Vorbereitung auf die Aufnahme eines Pflegekindes. Anbieter ist der Verein Pflege- und Adoptiveltern. Mit der Teilnahmebestätigung melden Sie sich wieder bei der Jugendwohlfahrt.
5. Vermittlung
Die Jugendwohlfahrt kontaktiert Sie, wenn ein Pflegekind in Ihre Familie vermittelt werden soll. Dabei wird auf Ihre Vorstellungen als Pflegeeltern und auf besondere Interessen, Eigenheiten sowie Probleme und eventuelle Defizite des Kindes sowie auf seine sprachliche, religiöse und kulturelle Zugehörigkeit Bedacht genommen.